AGB | die gute ID - WERBEAGENTUR

Geltungsbereich: Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

1. Urheber- und Nutzungsrechte

1.1 Jeder an -die gute ID- erteilte Gestaltungsauftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der § 2 und § 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB 1.1.2. Die Entwürfe und Reinzeichnungen von -die gute ID- gelten als persönliche geistige Schöpfung des Urheberrechtsgesetzes. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 des UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

1.2 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig.

1.3 Nutzung ist nur mit der Einwilligung von -die gute ID- und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.

1.4 Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten. Dabei räumt -die gute ID-  in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß §31 Abs.3 UrhG ein.

1.5 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies eindeutig vereinbart worden ist.

2. Vergütung

2.1 Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistungen setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen:
a) dem Entwurfshonorar
b) dem Entgelt für das Copyright (Nutzungshonorar)
c) dem Reinzeichnungshonorar

2.2 Die Vergütung wird auf der Grundlage des Vergütungstarifvertrages für Graphik-Design-Leistungen arbeitnehmerähnlicher freier Mitarbeiter SDSt/AGD berechnet.

2.3 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/ oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt das Entgelt für Copyright.

2.4 Die Vorlage von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die die Firma -die gute ID- für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

3. Fälligkeit und Vergütung

3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar, wenn nichts anderes vereinbart worden ist. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teils fällig.

3.2 Bei Zahlungsverzug kann die Firma -die gute ID- Verzugszinsen in der Höhe des jeweiligen aktuellen Diskontsatzes der deutschen Bundesbank verlangen.

3.3 Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum als drei Wochen, oder erfordert er von der Firma -die gute ID- hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten.

3.4 Die Vergütung sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1 Sonderleistungen, wie zum Beispiel die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudien, Drucküberwachung etc., werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

4.2 Die Firma -die gute ID- ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.

4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Firma -die gute ID- abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Firma -die gute ID- im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsab-
schluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druckkosten, etc. sind vom Auftraggeber im Rahmen des Auftrages zu erstatten.

4.5 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

5.2 Die Vorlage und/oder Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

5.3 Die Zusendung und etwaige Rücksendung der Arbeiten gehen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Firma -die gute ID- Korrekturmuster vorzulegen.

6.2 Die Produktionsüberwachung durch die Firma -die gute ID- erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Firma -die gute ID- berechtigt, nach eigenem Ermessen – unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorhaben des Auftraggebers – die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.

6.3 Texte und Manuskriptvorlagen des Auftraggebers werden nach bestem Wissen sorgfältig gelesen, Ziffer 7 gilt sinngemäß auch für die Texte.

6.4 Von allen vervielfältigten Arbeiten werden der Firma -die gute ID- 5 bis 10 einwandfreie, ungefaltete Belege (bei wertvollen Stücken eine angemessene Anzahl) unentgeltlich überlassen. Sie ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

7. Haftung

7.1 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

7.2 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Reinausführungen und Werkzeichnungen entfällt jede Haftung für die Firma -die gute ID-.

7.3 Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe haftet die Firma -die gute ID- nicht. Ebenso haftet –die gute ID- nicht für die Inhalte von gestalteten Anzeigen.

7.4 Soweit die Firma -die gute ID- notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/ Vertragspartner keine Erfüllungsgehilfen der Firma -die gute ID-. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/ Vertragspartner wird ausgeschlossen, soweit dem gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

7.5 Die Firma -die gute ID- haftet nur bei eigenem Verschulden und von ihr zu vertretenden Unmöglichkeiten der Leistung.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1 Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.

8.2 Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z. B. Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) werden von der Firma -die gute ID- unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist.

9. Salomonische Klausel

9.1 Sollten einzelne oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozessen ist Weilheim i. Ob.

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